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Camping am "Thorwaldblick"
Hinterhermsdorf
Campingplatzordnung
Allgemeine Zahlung- und Vertragsbedingungen
A) Campingplatzordnung
Damit Ihr Aufenthalt reibungslos abläuft, bitten wir Sie, die folgenden Regeln zu beachten:
Ankunft/Anmeldung
Melden Sie sich bei der Ankunft bitte gleich in der Campingplatzverwaltung an und füllen Sie ein Anmeldeformular aus. Melden Sie sich bitte auch dann, wenn Sie den Platz nur für kurze Zeit als Besucher betreten.
Abfälle
Abfälle gehören in die dafür bereitgestellten Behälter. Bitte beachten Sie die Müllsortierung auf dem Campingplatz.
Für Abwässer und Fäkalien sind entsprechende Ausgüsse vorhanden und gekennzeichnet
Aufenthaltverlängerung
Bitte melden Sie sich einen Tag vorher, wenn Sie länger als geplant bleiben möchten
Besucher
sh. auch Ankunft/Anmeldung. Der Campinggast haftet für seinen Besucher und ist dafür verantwortlich, dass dieser den Platz bis spätestens 22.00 Uhr verlässt. Fahrzeuge von Besuchern dürfen nur außerhalb des Campingplatzes geparkt werden.
Campingplatzverwaltung
Die Campingplatzverwaltung übt das Hausrecht aus. Sie kann die Aufnahme von Personen verweigern oder Gäste vom Platz verweisen, wenn dies im Interesse anderer Campinggäste, insbesondere bei Verstößen gegen die Campingplatzordnung, erforderlich erscheint.
Erste Hilfe
Die Erst-Hilfe-Station befindet sich im Aufenthaltsraum. Notruf über Telefon in der Anmeldung.
Fahrzeuge
Fahrzeuge dürfen nur auf den gekennzeichneten Wegen und im Schritttempo fahren. Unnötiges Fahren ist zu vermeiden.
Zelter stellen Ihre Fahrzeuge bitte auf den gekennzeichneten Plätzen ab. Befahren der Wiesen mit dem Fahrzeug ist untersagt. Achten Sie auf spielende Kinder
Haftung
Bei Unfällen tritt eine Haftung des Campingplatzes nur dann ein, wenn ein grob fahrlässiges Verschulden der Betriebsleitung oder des Campingplatzpersonals nachgewiesen werden kann. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen, einschließlich PKW, Mopeds und Motorräder, Zelten, Wohnwagen usw. wird nicht übernommen. Jede Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch eigenes Verschulden, oder durch Verschulden anderer Campingplatzgäste entstehen, ist von der Betriebshaftung ausgenommen. Für Verluste von Geld und Wertsachen, sowie anderer Gegenstände haftet der Campingplatz nicht. Ansprüche auf Eigentum können nicht geltend gemacht werden. Für die Zeit des Aufenthaltes auf dem Platz ist der Besuchte voll für seinen Besuch verantwortlich. Grundsatz „Eltern haften für ihre Kinder“. Für Stromausfälle und deren Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.
Handel/Verkauf/Werbung
Handel, Verkauf sowie Werbung, ob geschäftlich, politisch oder religiöser Art sind auf dem Campingplatz durch Gäste oder Besucher nicht gestattet.
Hunde
Nachstehende Punkte ergänzen die jeweils gültige Platzordnung und werden zu deren Bestandteil. Gäste mit Hunden sind auf dem Gelände unseres Campingplatzes gern gesehen. Im Interesse aller Gäste müssen jedoch bestimmte Regeln eingehalten werden.
- Leinen Sie Ihren Hund auf dem Campinggelände bitte stets an (längstens ca. 3 m und so das keine vorbeigehenden Gäste belästigt werden.). In den Wäldern ist das Waldgesetz des Landes zu beachten.
Ihr Hund muss ein Halsband mit dem Namen und der Anschrift des Halters oder eine Hundemarke tragen.
- Benutzen Sie zum Ausführen Ihres Hundes die an den Campingplatz angrenzenden Wald- und Freiflächen. Dort kann Ihr Tier sein Geschäft verricht. Sorgen Sie bitte auch dafür,
dass
- mittels Tüte der Hundekot (wenn dies auf dem Platz geschieht) unverzüglich entfernt und in einen unserer Müllbehälter (Restmüll) entsorgt wird.
- Die Sanitäranlagen sind (an und für sich eine Selbstverständlichkeit) für die Hunde gesperrt.
- Der Hund darf auf der Parzelle nicht unbeaufsichtigt allein gelassen werden.
- Wir behalten das Mitbringen von Hunden in jedem Einzelfall vor und behalten uns ebenfalls vor, diese Genehmigung jederzeit zu widerrufen, sofern z. B. Beschwerden anderer Gäste auftreten.
Kinder
Kinder unter 12 Jahren dürfen in Begleitung eines Erziehungsberechtigen oder eines Gruppenleiters mit amtlichem Ausweis zelten. Bei Kindern und Jugendlichen von 12 bis 17 Jahren genügt die schriftliche Erklärung eines Erziehungsberechtigten. Die Erlaubnis sollte nicht älter als acht Wochen sein.
Offenes Feuer/Grillen
Offenes Feuer (Lagerfeuer ) sind an den Stellplätzen strengstens untersagt. Nach Rücksprache mit der Verwaltung ist dies nur an der ausgewiesenen Stelle erlaubt. Bitte achten Sie beim Grillen mit Holzkohle darauf, dass kein Funkenflug entsteht. Feuerlöscher befinden sind im Aufenthaltsraum und an der Lagerfeuerstelle. Zum Grillen bitte nur feuerfeste Gefäße verwenden.
Platzwart
Den Anweisungen des Platzwartes ist Folge zu leisten, insbesondere beim Aufstellen von Wohnwagen, Kraftfahrzeugen und Zelten. Veränderungen dürfen nur mit Zustimmung des Platzwartes vorgenommen werden.
Ruhezeiten
Die absolute Ruhezeit beginnt um 22.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr. Von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ist Mittagsruhe.
Rücksicht
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Denken Sie bitte auch bei Besuch daran. Stellen Sie Radios, Fernsehgeräte usw. immer so leise ein, dass Sie andere nicht stören. Während der Ruhezeit sind auch laute Gespräche zu vermeiden. Wer gegen die Bestimmungen der Platzruhe verstößt, muss mit Platzverweis rechnen.
Sauberkeit
Sicher legen Sie ebenso großen Wert auf Sauberkeit wie wir. Bitte behandeln Sie daher alle Einrichtungen des Campingplatzes, insbesondere die Sanitärräume, pfleglich. Kleinkinder bis zu sechs Jahres dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitär- und Toilettenräume. Das Entfernen von Duschköpfen sowie das Anbringen von zusätzlichen Brausevorrichtungen in den Sanitäranlagen sind nicht erlaubt. In den Sanitärräumen ist das Rauchen verboten. Bitte gehen Sie sparsam mit dem Toilettenpapier um.
Stellplatz Das Umgrenzen der Standplätze mit Gräben, Einfriedungen oder das Beschädigen der Grasnarbe ist nicht erlaubt. Bitte achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, Schnüre, Stromkabel und anderes Zelt- und Campingzubehör gefährdet wird.
Zu guter Letzt Auch wir tragen ökologischen und umweltschützerischen Anliegen vermehrt Rechnung und laden Sie dazu ein, und in unseren Bestrebungen zu unterstützen! Vielerorts kann unnutzer Verbrauch eingeschränkt werden; beim Duschen, Abwaschen, Stromverbrauch und nicht zuletzt bei Vermeiden des Abfalls! Ihre Anstrengungen helfen uns, Kosten zu senken. Zudem leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Gesundung und Erhaltung der Umwelt!
B) Allgemeine Zahlungs- und Vertragsbedingungen
Gebühren
Die Stellplatzgebühren sind am Tag der Abreise fällig. Bei Reservierung und schriftlicher Bestätigung unsererseits entsteht eine Vorauszahlung, die bei Abreise auf die Platzmiete angerechnet wird. Bei Nichteinhaltung der Reservierungszeit wird diese nicht zurückgezahlt oder angerechnet. Bei Schlechtwetter können wir keine Rückvergütung der Anzahlung einräumen. Bei Krankheit gewähren wir aus Kulanzgründen, nach Vorlage eines Attestes, die Rückvergütung der Anzahlung.
Storno-Gebühren, bezogen auf den Gesamtpreis der gebuchten Übernachtungen:
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bis 30 Tage vor Anreise |
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0 % |
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29 - 14 Tage vor Anreise |
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30 % |
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13 - 7 Tage vor Anreise |
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50 % |
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ab 6 Tage vor Anreise |
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100 % |
Sollten Sie nicht zum gebuchten Termin anreisen und uns auch keine schriftliche Stornierung Ihrerseits vorliegen, werden Ihnen die Gesamtkosten in Rechnung gestellt.
Zu folgenden Terminen ist eine verbindliche Buchung erst ab 3 Tagen möglich: Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten
Abreise
Melden Sie sich bitte rechtzeitig vor der Abreise bei der Campingplatzverwaltung ab. Die Abreise muss bis 11.00 Uhr erfolgen, ansonsten wird eine Übernachtung berechnet. Mit der Abmeldung erfolgt die Stromabrechnung. Bitte hinterlassen Sie bei der Abreise einen sauberen Standplatz.
Besucher
Bitte melden Sie Besucher (Tages- und Übernachtungsgäste) in der Anmeldung an. Es ist ein Besucherentgelt bzw. Übernachtungsgebühr zu entrichten. Bitte informieren Sie Ihre Gäste über die Campingplatzordnung.
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